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GRATIS Für freiberufliche Therapeuten · Österreich

Praxissoftware für
Wahltherapeuten

Du arbeitest als freiberuflicher Therapeut ohne Kassenvertrag – oder willst zusätzlich zur Kasse auch Wahlpatienten aufnehmen? Wellpoint deckt beide Modelle ab: Honorarnoten für WAH-Patienten, automatische Kostenzuschuss-Dokumentation für die ÖGK und professionelle Terminverwaltung.

Made in Austria DSGVO-konform Honorarnoten Kostenzuschuss-Docs Keine Kreditkarte

Honorarnote · Beispiel

Physiotherapie, 60 min90,00 €
Manuelle Therapie, 45 min75,00 €
Elektrotherapie30,00 €
ÖGK-Erstattung (80 % des Kassentarifs)~ 62,00 €
Gesamt195,00 €
Erstellt in Wellpoint · DSGVO-konform · EU-Rechenzentrum
0 €
Einrichtungsgebühr
78 %
Weniger No-Shows
4 h
Weniger Verwaltung/Woche
4,9
Kundenbewertung

Kassentherapeut vs. Wahltherapeut – Was ändert sich in der Software?

Beide Modelle haben unterschiedliche Anforderungen. Wellpoint unterstützt beides – auch gleichzeitig.

Kassenmäßiger Therapeut (Kassenvertrag)

  • → Abrechnung direkt über ELDA an ÖGK/SVS
  • → Festgelegte Kassenhonorare
  • → ÖGK-Kassencodes erforderlich
  • → Patient zahlt nichts oder Selbstbehalt
  • → Wellpoint: ELDA-Datei automatisch

GRATIS Wahltherapeut (WAH – ohne Kassenvertrag)

  • → Patient zahlt Honorarnote selbst
  • → Patient stellt Kostenzuschuss-Antrag bei ÖGK
  • → Freie Preisgestaltung (über Kassentarif)
  • → Keine ELDA-Pflicht, aber Honorarnote nötig
  • → Wellpoint: Honorarnote + Kostenzuschuss-Dokument

Gemischte Praxis möglich: Viele Therapeuten haben sowohl Kassenpatienten (ELDA) als auch Wahlpatienten (Honorarnoten). Wellpoint verwaltet beide Gruppen in einem System – automatisch getrennt nach Abrechnungsart.

Was Wellpoint für Wahltherapeuten leistet

Alle Features, die freiberufliche Therapeuten in Österreich wirklich brauchen.

Honorarnoten auf Knopfdruck

Erstelle professionelle, steuerrechtlich korrekte Honorarnoten direkt aus dem Kalender. Mit allen Pflichtangaben: UID-Nummer, Leistungsbezeichnung, Datum, Patientendaten. Als PDF downloadbar oder direkt per E-Mail versendbar.

Kostenzuschuss-Dokumentation

Wellpoint erstellt automatisch alle Unterlagen, die deine Patienten für den ÖGK- oder SVS-Kostenzuschuss-Antrag benötigen. Kein manuelles Ausfüllen von Formularen – alles ist korrekt vorausgefüllt.

Online-Terminbuchung 24/7

Patienten buchen Termine direkt online – mit auswählbaren Leistungstypen und Preisen. Automatische Bestätigung, Erinnerung 24h vorher und Stornierungsoption. Ohne Telefonat, ohne Wartezeit.

Freie Preisgestaltung

Als Wahltherapeut bist du in deiner Preisgestaltung frei. Wellpoint erlaubt beliebige Honorare pro Leistungstyp, automatische Rabatte für Pakete und verschiedene Preise für unterschiedliche Behandlungen.

Einnahmen-Ausgaben-Übersicht

Behalte den Überblick über ausstehende Honorarnoten, bereits bezahlte Rechnungen und monatliche Einnahmen – auf einen Blick. Ideal für die Steuererklärung als freiberuflicher Therapeut.

Automatische Zahlungserinnerungen

Offene Honorarnoten werden automatisch nachverfolgt. Wellpoint sendet höfliche Zahlungserinnerungen per E-Mail – du musst nicht manuell nachhaken und vermeidest unangenehme Gespräche.

DSGVO-konforme Patientenakten

Alle Patientendaten – auch die von Wahlpatienten – werden DSGVO-konform in EU-Rechenzentren gespeichert. Verschlüsselte Sitzungsnotizen, revisionssichere Dokumentation.

Zugriff von überall

Wellpoint läuft als PWA im Browser – auf Tablet, Smartphone und Desktop. Als freiberuflicher Therapeut arbeitest du vielleicht an mehreren Standorten: Wellpoint ist überall dabei, kein App-Download nötig.

So läuft die Abrechnung als Wahltherapeut

Von der Behandlung bis zum ÖGK-Kostenzuschuss – vier Schritte, die Wellpoint für Sie automatisiert.

1

Behandlung dokumentieren

Du behandelst deinen Wahlpatienten und erfasst die Leistung direkt in Wellpoint: Behandlungsart, Dauer, Datum und Patientendaten. Die Dokumentation ist in unter einer Minute erledigt.

2

Honorarnote erstellen

Wellpoint generiert automatisch eine gesetzeskonforme Honorarnote nach § 11 UStG – mit allen Pflichtangaben für den ÖGK-Kostenzuschuss-Antrag. Als PDF per E-Mail an den Patienten versendbar.

3

Patient zahlt & beantragt Zuschuss

Der Patient zahlt die Honorarnote direkt an dich. Gleichzeitig erhält er von Wellpoint alle Unterlagen, die er für den ÖGK-Kostenzuschuss-Antrag benötigt – vollständig und korrekt befüllt.

4

ÖGK erstattet ca. 80 %

Die ÖGK erstattet dem Patienten ca. 80 % des Kassentarifs für die erbrachte Leistung. Dein Honorar ist bereits auf deinem Konto – du wartest nicht auf die Kasse.

Wichtig für Psychotherapeuten: Wahlpsychotherapeuten folgen dem gleichen Ablauf. Die ÖGK erstattet bis zu 28 € pro Sitzung. Wellpoint erstellt die Kostenzuschuss-Unterlagen automatisch – inklusive verschlüsselter Sitzungsnotizen für die Schweigepflicht-konforme Dokumentation.

So funktioniert der ÖGK-Kostenzuschuss für Wahltherapie

Deine Patienten können einen Kostenzuschuss bei der ÖGK oder SVS beantragen. Wellpoint erstellt alle nötigen Unterlagen automatisch.

1

Behandlung durchführen

Du behandelst deinen Wahlpatienten wie gewohnt und dokumentierst in Wellpoint.

2

Honorarnote erstellen

Wellpoint erstellt automatisch die korrekte Honorarnote mit allen Pflichtangaben – in Sekunden.

3

Patient zahlt & beantragt Zuschuss

Patient zahlt deine Honorarnote. Wellpoint liefert die Kostenzuschuss-Unterlagen für die ÖGK mit.

4

ÖGK erstattet ~80 %

Die ÖGK erstattet dem Patienten ca. 80 % des Kassentarifs für die erbrachte Leistung.

Was muss auf der Honorarnote stehen? Für den ÖGK-Kostenzuschuss-Antrag muss die Honorarnote enthalten: Name und Adresse des Therapeuten, Berufsbezeichnung, Datum der Behandlung, Leistungsbezeichnung (keine Diagnose!), Honorarbetrag und – wenn USt.-pflichtig – UID-Nummer. Wellpoint füllt alles automatisch korrekt aus.

Für alle freiberuflichen Therapeuten in Österreich

Wahltherapeut Physiotherapie

Wellpoint erstellt Honorarnoten für Physiotherapie-Leistungen mit ÖGK-Kostenzuschuss-fähiger Leistungsbezeichnung. Viele Physiotherapeuten arbeiten parallel mit Kasse und WAH.

Mehr zu Physiotherapie →

Wahltherapeut Ergotherapie

Freiberufliche Ergotherapeuten in Österreich können mit Wellpoint professionelle Honorarnoten erstellen und Kostenzuschuss-Unterlagen für ÖGK und SVS generieren.

Mehr zu Ergotherapie →

Wahltherapeut Logopädie

Logopäden ohne Kassenvertrag erstellen mit Wellpoint Honorarnoten für Einzel- und Gruppentherapie. Kostenzuschuss-Dokumentation für ÖGK automatisch erstellt.

Mehr zu Logopädie →

Wahlpsychotherapeut

Der Großteil der Psychotherapeuten in Österreich arbeitet als Wahlpsychotherapeut. Wellpoint ist speziell für Wahlpsychotherapeuten optimiert: verschlüsselte Sitzungsnotizen, Kostenzuschuss-Docs, Video-Therapie.

Mehr zu Psychotherapie →

Diätologie – Wahltherapeut

Freiberufliche Diätologen in Österreich erstellen mit Wellpoint Honorarnoten für Ernährungstherapie-Leistungen. Patientendokumentation, Terminbuchung und Abrechnung in einer Plattform.

Mehr zu Diätologie →

Heilmasseur & Masseur

Heilmasseure und Masseure in Österreich arbeiten häufig als freie Dienstleister ohne Kassenvertrag. Patienten können den Kostenzuschuss bei ihrer Krankenkasse beantragen. Wellpoint erstellt die benötigte Honorarnote gesetzeskonform.

Mehr zu Heilmasseure →

Wahltherapeut in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Abrechnung

Freie Berufsausübung nach MTD-Gesetz und PhysiotherapeutenG

Die rechtliche Grundlage für die freie Berufsausübung als Therapeut ohne Kassenvertrag bildet in Österreich primär das MTD-Gesetz (Medizinisch-Technischer Dienst) für Ergotherapeuten, Logopäden und Diätologen sowie das PhysiotherapeutenG für Physiotherapeuten. Beide Gesetze erlauben die selbständige, eigenverantwortliche Berufsausübung ohne Verpflichtung zum Abschluss eines Kassenvertrags. Wahltherapeuten sind damit rechtlich vollständig legitimiert und können ihre Leistungen frei kalkulieren.

Psychotherapeuten agieren auf Basis des PsychotherapieG und arbeiten entweder mit ÖGK-Vertrag (Kassenpsychotherapeut) oder als Wahlpsychotherapeut. Der Großteil der rund 10.000 in Österreich eingetragenen Psychotherapeuten ist als Wahlpsychotherapeut tätig.

ÖGK-Kostenzuschuss: Was Patienten konkret zurückbekommen

Patienten von Wahltherapeuten sind nicht ohne Unterstützung der Krankenversicherung: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erstattet auf Antrag einen Kostenzuschuss in Höhe von ca. 80 % des Kassentarifs für die jeweilige Leistung. Dieser Betrag variiert je nach Bundesland, Leistungsart und Vertragsstatus des Patienten. Für Physiotherapie beispielsweise erstattet die ÖGK bei einem Standard-KG-60-Termin (60 Minuten Krankengymnastik) einen definierten Sockelbetrag – der tatsächlich abgerechnete Wahltherapeuten-Tarif liegt meist darüber.

Um den Kostenzuschuss zu erhalten, muss der Patient die Honorarnote bei der ÖGK oder seinem Sozialversicherungsträger (SVS bei Selbständigen, BVAEB bei Beamten) einreichen. Wellpoint erstellt alle benötigten Unterlagen auf Knopfdruck – vollständig und in der richtigen Form.

Pflichtangaben auf der Honorarnote nach § 11 UStG

Eine Honorarnote eines Wahltherapeuten muss sämtliche Pflichtangaben nach § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) enthalten, damit sie als Grundlage für den Kostenzuschuss-Antrag anerkannt wird. Dazu gehören: vollständiger Name und Adresse des Therapeuten, Berufsbezeichnung und Qualifikation, Datum der erbrachten Leistung, genaue Leistungsbezeichnung (die Diagnose ist aus Datenschutzgründen nicht anzuführen!), das Honorar in Euro sowie – falls der Therapeut umsatzsteuerpflichtig ist – die UID-Nummer. Für den Kostenzuschuss-Antrag wird zusätzlich die Sozialversicherungsnummer des Patienten benötigt.

Steuerliche Aspekte: USt-Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

Ein wesentlicher steuerlicher Vorteil für Wahltherapeuten: Therapeutische Leistungen der Berufsgruppen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie und Diätologie sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG in Österreich von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, Wahltherapeuten müssen auf ihre Honorarnoten keine Umsatzsteuer aufschlagen und sind von der Verpflichtung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für Leistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Heilbehandlung stehen.

DSGVO-konforme Patientendokumentation

Patientendaten sind nach Art. 9 DSGVO als Gesundheitsdaten eine besonders schutzbedürftige Kategorie personenbezogener Daten. Für Wahltherapeuten bedeutet das: Alle Behandlungsunterlagen, Sitzungsnotizen und Honorarnoten müssen sicher und verschlüsselt aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von mindestens 7 Jahren für Behandlungsunterlagen und Abrechnungsbelege (steuerrechtlich). Wellpoint speichert alle Daten ausschließlich in österreichischen Rechenzentren innerhalb der EU und stellt einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit.

Mit Wellpoint als Wahltherapeut starten: Die Software übernimmt die gesamte Bürokratie – Honorarnoten, Kostenzuschuss-Dokumentation, DSGVO-konforme Patientenakten und Online-Terminbuchung. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

Häufige Fragen – Praxissoftware für Wahltherapeuten

Ein Wahltherapeut (WAH) ist ein Therapeut ohne direkten Kassenvertrag mit ÖGK, SVS oder BVAEB. Patienten zahlen die Honorarnote des Wahltherapeuten selbst – direkt nach der Behandlung. Sie können anschließend bei ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss beantragen (ca. 80 % des Kassentarifs). Wahltherapeuten sind in ihrer Preisgestaltung völlig frei.

Der ÖGK-Kostenzuschuss für Wahltherapie beträgt in der Regel 80 % des aktuellen Kassentarifs für die jeweilige Leistung. Der genaue Betrag hängt von der Leistungsart (z.B. KG 30 min, KG 60 min, MLD etc.) und dem Bundesland ab. Der Kostenzuschuss wird auf Antrag des Patienten direkt an diesen ausbezahlt.

Eine Honorarnote für den ÖGK-Kostenzuschuss muss enthalten: vollständiger Name und Adresse des Therapeuten, Berufsbezeichnung und -qualifikation, Datum der Behandlung, Leistungsbezeichnung (keine Diagnose!), Honorarbetrag, UID-Nummer (wenn USt.-pflichtig). Wellpoint füllt alle Pflichtfelder automatisch korrekt aus.

Ja. Viele Therapeuten in Österreich haben sowohl Kassenpatienten (Abrechnung über ELDA) als auch Wahlpatienten (Honorarnoten). Wellpoint verwaltet beide Gruppen in einem System – Kassenpatienten werden automatisch über ELDA abgerechnet, Wahlpatienten erhalten Honorarnoten mit Kostenzuschuss-Dokumentation.

Nein. Als Wahltherapeut ohne Kassenvertrag bist du nicht zur ELDA-Nutzung verpflichtet. Du stellst deinen Patienten Honorarnoten aus, die sie dann selbst bei der Krankenkasse einreichen. Wellpoint unterstützt dieses Modell vollständig – auch wenn du gleichzeitig Kassenpatienten hast.

Ja. Alle Patientendaten – auch von Wahlpatienten – werden ausschließlich in EU-Rechenzentren gespeichert und verlassen niemals die EU. Wellpoint stellt einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit und erfüllt alle Anforderungen des österreichischen Datenschutzgesetzes.

Ja. Wellpoint ist besonders gut für Wahlpsychotherapeuten geeignet: verschlüsselte Sitzungsnotizen (Schweigepflicht-konform), Honorarnoten für ÖGK-Kostenzuschuss, flexible Sitzungslängen (50 min, 100 min), Video-Therapie-Integration und sichere Kommunikation mit Patienten.

Wahltherapeuten erstellen nach jeder Behandlung eine Honorarnote (Rechnung) mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG: Name und Adresse des Therapeuten, Berufsbezeichnung, Datum der Behandlung, Leistungsbezeichnung, Honorarbetrag und ggf. UID-Nummer. Der Patient zahlt die Honorarnote direkt und reicht sie anschließend bei seiner Krankenkasse für den Kostenzuschuss ein. Wellpoint automatisiert die Erstellung in wenigen Sekunden.

In der Regel nein. Therapeutische Heilbehandlungen durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten und Diätologen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Keine USt auf Honorarnoten, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ausnahmen gelten für bestimmte Zusatzleistungen außerhalb der Heilbehandlung. Im Zweifelsfall empfiehlt sich Beratung durch einen Steuerberater.

Patientendaten fallen unter Art. 9 DSGVO als Gesundheitsdaten mit dem höchsten Schutzniveau. Wahltherapeuten müssen: (1) Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung einholen, (2) Daten ausschließlich in EU-Rechenzentren speichern, (3) einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit der Praxissoftware abschließen, (4) Patientenakten mindestens 7 Jahre aufbewahren und (5) technische Schutzmaßnahmen (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle) gewährleisten. Wellpoint stellt alle Dokumente und einen DSGVO-konformen AVV bereit.

Ja. Mit Wellpoint erhalten Wahltherapeuten eine vollständig integrierte Online-Terminbuchung. Patienten können Termine 24/7 direkt auf deiner Buchungsseite buchen, die Behandlungsart und den Preis einsehen und automatische Erinnerungen erhalten. Das System reduziert No-Shows deutlich und spart Zeit bei der Terminkoordination – ohne Telefonat, ohne Warteschleife.

Wahltherapeuten können ihren Umsatz durch mehrere Hebel steigern: Online-Terminbuchung macht die Praxis 24/7 erreichbar. Professionelle Honorarnoten mit Kostenzuschuss-Hinweis senken die Hemmschwelle bei Patienten. Automatische Zahlungserinnerungen reduzieren offene Posten. Digitale Patientenakten sparen Verwaltungszeit. Wellpoint-Nutzer berichten von durchschnittlich 4 Stunden weniger Verwaltungsaufwand pro Woche und bis zu 78 % weniger No-Shows.

Wellpoint stellt folgende Dokumente und Vorlagen für Wahltherapeuten bereit: Honorarnoten nach § 11 UStG (automatisch ausgefüllt), Kostenzuschuss-Unterlagen für ÖGK/SVS/BVAEB, Muster-Einwilligungserklärung für Patientendaten (DSGVO-konform), Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO und Storno-Rechnungen bei Bedarf. Alle Dokumente sind automatisch korrekt ausgefüllt – kein manuelles Ausfüllen, keine Fehler.

Eine Honorarnote nach § 11 UStG ist die Grundlage für die Abrechnung als Wahltherapeut. Sie muss enthalten: fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, vollständiger Name und Adresse des Therapeuten, Berufsbezeichnung, Datum der Leistungserbringung, Leistungsbezeichnung (kein Diagnosetext aus Datenschutzgründen), Rechnungsbetrag und – sofern USt-pflichtig – UID-Nummer und USt-Betrag. Therapeutische Heilbehandlungen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG in der Regel steuerbefreit. Wellpoint füllt alle Pflichtfelder automatisch aus.

Wahltherapeut vs. Kassentherapeut: Was passt zu mir?

Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Dieser Vergleich hilft bei der Entscheidung.

Kriterium Wahltherapeut (WAH) Kassentherapeut
Preisgestaltung Vollständig frei – kein Tarifdiktat Gebunden an Kassentarife der ÖGK/SVS/BVAEB
Abrechnung Honorarnoten – einfach und schnell ELDA-Abrechnung monatlich an Sozialversicherung
Zahlung Patient zahlt sofort; ÖGK-Zuschuss direkt an Patienten Direktzahlung der Kasse – kein Zahlungsausfallrisiko
Patientenanzahl Unabhängig – keine Kassenstundendeckelung Oft Mengenbegrenzung durch Kassenvertrag
Verwaltungsaufwand Gering – Honorarnoten statt ELDA Höher – monatliche ELDA-Abrechnung, Verordnungsverwaltung
Patientenzugang Privatzahler – kleinere Zielgruppe Alle Kassenpatienten – größere Nachfrage
USt auf Honorare Steuerbefreit nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG Ebenfalls steuerbefreit
Kombinierbar? Ja – viele Therapeuten führen beide Modelle parallel. Wellpoint unterstützt beides in einem System.

10 Tipps für den Start als freiberuflicher Therapeut in Österreich

Praxiswissen für Wahltherapeuten, die neu in die Selbständigkeit starten.

1. Gewerbeanmeldung vs. freier Beruf klären

Therapeutische Berufe nach MTD-Gesetz und PhysiotherapeutenG sind freie Berufe – keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister (GBR) ist jedoch Pflicht. Psychotherapeuten melden sich in der Psychotherapeutenliste ein.

2. Kammeranmeldung nicht vergessen

Physiotherapeuten melden sich bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ, Fachgruppe Physikotherapeuten) an. Psychotherapeuten können sich dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) anschließen. Die Anmeldung ist für die berufliche Identität und Versicherung relevant.

3. Berufshaftpflichtversicherung abschließen

Für freiberufliche Therapeuten ist eine Berufshaftpflichtversicherung dringend empfohlen und in vielen Berufsordnungen vorgeschrieben. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern.

4. Steuerliche Situation abklären

Therapeutische Leistungen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Einkommensteuer fällt jedoch auf den Gewinn an. Ein Steuerberater mit Kenntnissen im Gesundheitsbereich ist hier Gold wert – die Kleinunternehmerregelung (Umsatz bis 35.000 €/Jahr) kann ebenfalls relevant sein.

5. Datenschutzgrundlagen legen

Patientendaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders schützenswert. Vor der ersten Behandlung sollten bereitstehen: Datenschutzerklärung für Patienten, Einwilligungsformular, DSGVO-konforme Praxissoftware mit EU-Serverstandort und AVV.

6. Online-Präsenz aufbauen

Wahltherapeuten gewinnen Patienten primär über Empfehlungen und Online-Suche. Eine professionelle Website mit integrierter Online-Terminbuchung senkt die Hemmschwelle für Neupatienten erheblich. Wellpoint bietet eine integrierte Buchungsseite, die direkt in den Praxiskalender führt.

7. Honorare realistisch kalkulieren

Als Richtwert: Der ÖGK-Kassentarif für Physiotherapie (KG 60) liegt je nach Bundesland zwischen ca. 50 und 70 Euro. Wahltherapeuten verlangen typischerweise 80–130 Euro für 60 Minuten. Die Differenz zur Kassenleistung verbleibt beim Patienten – transparente Kommunikation über den Kostenzuschuss hilft bei der Patientengewinnung.

8. Verordnungspflicht kennen

Auch als Wahltherapeut: Für viele Leistungen benötigt der Patient eine ärztliche Verordnung, damit die Krankenkasse den Kostenzuschuss gewährt. Ohne Verordnung wird kein Zuschuss ausbezahlt. Wellpoint erinnert beim Dokumentieren, ob eine gültige Verordnung vorliegt.

9. Netzwerk aufbauen

Überweisungen von Ärzten, anderen Therapeuten und Gesundheitsdienstleistern sind die wichtigste Quelle für Neupatienten in der Wahltherapie. Investiere Zeit in die Vernetzung mit niedergelassenen Ärzten und Spitälern in deiner Region.

10. Die richtige Software von Anfang an

Praxissoftware von Anfang an korrekt zu wählen spart massive Migration später. Achte auf: österreichisches Recht (ELDA, DSGVO), EU-Serverstandort, Honorarnoten nach § 11 UStG, Online-Buchung und echten deutschsprachigen Support. Wellpoint wurde genau für dieses Anforderungsprofil entwickelt.

Wellpoint für Gründer: Speziell für Therapeuten, die neu in die Selbständigkeit starten – mit allen Muster-Dokumenten, DSGVO-Unterlagen und persönlichem Onboarding-Support.

Was Wellpoint für Wahltherapeuten konkret leistet

Funktionen, die freiberufliche Therapeuten tatsächlich täglich brauchen – entwickelt mit und für österreichische Therapeuten.

Honorarnoten nach § 11 UStG

Wellpoint erstellt Honorarnoten automatisch mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG: Therapeutenname, Berufsbezeichnung, Behandlungsdatum, Leistungsbezeichnung und Honorarbetrag. Keine Diagnose auf der Rechnung – korrekt aus Datenschutzgründen. Ausgabe als PDF mit Praxis-Logo.

Online-Terminbuchung 24/7

Patienten buchen Termine direkt über eine individuelle Buchungsseite – Tag und Nacht, ohne Telefonat. Freie Terminslots werden automatisch aus dem Kalender gezogen. Automatische E-Mail-Bestätigung und SMS-Erinnerung reduzieren No-Shows um bis zu 78 %.

Digitale Patientenakte

Alle Patienteninformationen, Behandlungsverläufe, Sitzungsnotizen, Verordnungen und Honorarnoten in einer verschlüsselten digitalen Akte. DSGVO-konform, EU-Serverstandort, exportierbar auf Patientenwunsch nach Art. 20 DSGVO.

Zahlungsverfolgung

Offene Honorarnoten, bezahlte Leistungen und überfällige Zahlungen auf einen Blick. Automatische Zahlungserinnerungen per E-Mail an Patienten. Kein manuelles Nachfassen mehr – das System erledigt es automatisch.

Kostenzuschuss-Dokumentation

Wellpoint erstellt automatisch alle Unterlagen, die Patienten für den ÖGK-Kostenzuschuss-Antrag benötigen. Die Dokumente werden direkt aus der Honorarnote generiert – vollständig und im richtigen Format, ohne zusätzlichen Aufwand für den Therapeuten.

Praxisauswertungen & Statistik

Monatliche Umsatzauswertungen, Patientenstatistiken, beliebteste Leistungen und Auslastungsanalyse – alles automatisch aus den Buchungsdaten. Exportierbar als PDF für den Steuerberater. Kein manuelles Excel mehr.

Wahltherapie in Österreichs Bundesländern: Regionale Besonderheiten

Der ÖGK-Kostenzuschuss für Wahltherapie ist österreichweit einheitlich geregelt – und dennoch gibt es regionale Unterschiede, die Wahltherapeuten kennen sollten.

Wien

Wien hat mit Abstand die dichteste Therapeutenversorgung in Österreich. Die Nachfrage nach Wahltherapie ist hoch, besonders in den Berufsfeldern Psychotherapie und Physiotherapie. ÖGK Wien ist die größte Landesstelle. Wahltherapeuten in Wien konkurrieren mit einem dichten Kassennetz – online Sichtbarkeit und Online-Terminbuchung sind daher besonders wichtig für die Neupatientengewinnung.

Niederösterreich und Burgenland

In ländlicheren Teilen Niederösterreichs und im Burgenland ist die Versorgungsdichte mit Kassentherapeuten teilweise gering. Wahltherapeuten können hier eine wichtige Versorgungslücke schließen – und profitieren von weniger Mitbewerb. Online-Buchung ist besonders wertvoll, wenn Patienten aus verschiedenen Ortschaften anreisen.

Salzburg, Tirol und Vorarlberg

In touristisch geprägten Bundesländern arbeiten viele Therapeuten saisonal oder mit schwankendem Patientenaufkommen. Wellpoints flexible Terminverwaltung und die Online-Buchung sind optimal für Praxen mit variablem Patientenfluss. Die SVS-Abrechnung ist in diesen Bundesländern durch den hohen Anteil Selbständiger besonders relevant.

Steiermark, Kärnten und Oberösterreich

In Graz, Linz und Klagenfurt wächst die Zahl freiberuflicher Therapeuten deutlich. Die ÖGK hat in Graz und Linz starke Landesstellen. Gleichzeitig steigt die Bereitschaft von Patienten, für hochwertige Wahltherapie zu zahlen – besonders in den städtischen Zentren. Wellpoints Honorarnoten-Funktion und Zahlungsmanagement sind hier besonders gefragt.

Österreichweit: Eine Software für alle Bundesländer

Wellpoint unterstützt Wahltherapeuten in allen 9 österreichischen Bundesländern gleichermaßen. ÖGK-Kostenzuschuss-Dokumentation, SVS-Abrechnung für Selbständige und BVAEB-Abrechnung für Beamtenpatienten – alles in einer Software, die von Bregenz bis Eisenstadt, von Wien bis Klagenfurt identische Funktionalität liefert. Regionale Unterschiede bei Kostenzuschuss-Tarifen und ÖGK-Landesstellen werden von Wellpoint automatisch berücksichtigt.

Österreichweit: Wellpoint unterstützt Wahltherapeuten in allen 9 Bundesländern mit denselben Funktionen. ÖGK-Kostenzuschuss-Dokumentation, SVS-Abrechnung und BVAEB – alles für jeden Standort in Österreich.

Steuerliche Grundlagen für Wahltherapeuten – Kurzübersicht

Einkommensteuer: Gewinn aus selbständiger Arbeit

Wahltherapeuten sind als Freiberufler steuerlich als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) einzustufen. Der Gewinn – Einnahmen minus Ausgaben – unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif. Bis zum Jahresumsatz von 35.000 Euro (Kleinunternehmergrenze) vereinfacht sich die steuerliche Situation erheblich.

Kleinunternehmerregelung: Keine USt bei Umsatz unter 35.000 Euro

Wahltherapeuten, deren Jahresumsatz unter 35.000 Euro bleibt, können die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzen – keine Umsatzsteuer, keine USt-Voranmeldung, vereinfachte Buchhaltung. Ab 2025 gilt die EU-weit harmonisierte Grenze von 85.000 Euro für Umsätze innerhalb der EU (bei österreichischem Wohnsitz). Im Zweifel: Steuerberatung vor Praxiseröffnung empfohlen.

Betriebsausgaben, die Wahltherapeuten geltend machen können

Typische absetzbare Betriebsausgaben für Wahltherapeuten: Praxismiete und anteilige Wohnungskosten (Homeoffice-Regelung), Praxisausstattung, medizinische Geräte, Fortbildungskosten, Fachliteratur, Berufshaftpflichtversicherung, Kammerbeiträge und – die monatlichen Kosten für Praxissoftware wie Wellpoint. Ein gutes Buchhaltungsprogramm oder ein Steuerberater zahlt sich oft durch die korrekte Erfassung aller Ausgaben mehrfach aus.

Buchführungspflicht für Wahltherapeuten

Freiberufliche Therapeuten in Österreich sind zur vereinfachten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) verpflichtet – sofern der Jahresumsatz unter 700.000 Euro bleibt (was für Einzeltherapeuten fast immer zutrifft). Die EAR erfasst alle betrieblichen Einnahmen (Honorare) und Ausgaben (Praxiskosten) gegenüber. Wellpoint exportiert alle Honorarnoten und Umsatzdaten in einem Format, das direkt an den Steuerberater übergeben werden kann – keine manuelle Dateneingabe in Excel mehr.

Sozialversicherung für Wahltherapeuten als Selbständige

Freiberufliche Wahltherapeuten sind als Selbständige bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) pflichtversichert. Die SVS-Beiträge umfassen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit gelten reduzierte Beiträge – nach der Gründungsphase werden die Beiträge auf Basis des tatsächlichen Einkommens nachbemessen. Ein Steuerberater mit Erfahrung in der Medizin- und Gesundheitsbranche ist bei der Planung der SVS-Beiträge und der Einkommensteuer besonders hilfreich.

Zusatzversicherungen für Wahltherapeuten

Neben der Pflichtversicherung bei der SVS empfehlen sich für freiberufliche Therapeuten zwei Zusatzversicherungen: Berufshaftpflichtversicherung (Schutz bei Behandlungsfehlern und Schadenersatzansprüchen – in vielen Berufsordnungen Pflicht) und eine Krankentaggeldversicherung (Einkommensschutz bei Krankheit oder Unfall, da Selbständige keinen Anspruch auf Krankengeld haben). Wellpoint kann hier nichts versichern, aber spart die Zeit, die für sorgfältige Vorsorgeplanung genutzt werden kann.

Österreichische Therapeuten-Berufsverbände für Wahltherapeuten

Österreichische Berufsverbände bieten für Wahltherapeuten wertvolle Unterstützung: Physio Austria für Physiotherapeuten, Ergotherapie Austria für Ergotherapeuten, Logo Austria für Logopäden und der ÖBVP für Psychotherapeuten. Die Verbände verhandeln Rahmenbedingungen mit den Sozialversicherungsträgern, veröffentlichen Tarifleitlinien und stellen Musterverträge zur Verfügung. Eine aktive Verbandsmitgliedschaft zahlt sich gerade für neu gegründete Wahltherapeuten-Praxen aus – durch Weiterbildungsangebote, Netzwerkzugang und Rechtsberatung.

Keine ärztliche Verordnung bei Wahltherapie erforderlich

Ein wesentlicher praktischer Unterschied zwischen Wahltherapeut und Kassentherapeut: Als Wahltherapeut ist für die Erbringung und Abrechnung der Leistung grundsätzlich keine ärztliche Verordnung erforderlich – der Patient kann direkt beim Wahltherapeuten Termine buchen. Für den ÖGK-Kostenzuschuss hingegen kann eine ärztliche Verordnung notwendig sein, je nach Leistungsart. Therapeuten sollten Patienten vorab informieren, welche Unterlagen sie für den Kostenzuschuss-Antrag benötigen. Wellpoint stellt die nötige Dokumentation automatisch beim Abschluss der Honorarnote bereit.

Wichtig: Steuerliche Regelungen ändern sich. Dieser Überblick ist zur allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Therapeuten, die beide Modelle kombinieren (Kassenvertrag und WAH), ist ein Steuerberater mit Erfahrung im Gesundheitsbereich besonders empfehlenswert.

Die Software für freiberufliche Therapeuten in Österreich

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